Neben dem Flächenwidmungsplan ist der Bebauungsplan ein weiteres Instrument der örtlichen Raumplanung. Während im Flächenwidmungsplan der Verwendungszweck einer Parzelle festgelegt wird, regelt der Bebauungsplan die bauliche Ausnutzbarkeit und die Verkehrserschließung von abgrenzbaren Teilbereichen. Darin müssen Straßenfluchtlinien, die Bebauungshöhe und die Bebauungsweise festgelegt werden. Weiters können Bebauungsdichten, Freiflächen, Baufluchtlinien, Schutzzonen, u.ä. geregelt werden.
Unsere Expertise liegt in der Erstellung und Abänderung von Bebauungsplänen. Wir begleiten Gemeinde während des gesamten Verfahrens, angefangen bei der Erhebung der Datengrundlage, Erstellung der Pläne und Erläuterungsberichte, Formulierung der Bebauungsbestimmungen bis hin zur Erstellung der Verordnung und der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.