ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSPROGRAMM / Flächenwidmungsplan


Das Örtliche Entwicklungskonzept bildet die Grundlage für die langfristige räumliche Entwicklung einer Gemeinde. In der Grundlagenforschung werden Themenbereiche wie Lage und Stellung in der Region, naturräumliche Gegebenheiten, Besiedlung, Bebauung, Bevölkerung, Wirtschaft, Verkehr, technische und soziale Infrastruktur untersucht. Schwerpunkte der Gemeinde werden identifiziert und Stärken, Schwächen, Chancen sowie Risiken herausgearbeitet, um darauf aufbauend das Entwicklungskonzept zu erstellen. Gemeinsam mit der Gemeindevertreterinnen und der Bevölkerung werden Ziele und Maßnahmen zu den einzelnen Themenbereiche formuliert. Eine Darstellung und Verortung der Ziele erfolgt in einem Plan. 

 

Rechtlich bindend werden die Inhalte des Entwicklungskonzeptes im Flächenwidmungsplan. Dieser wird im Einklang mit den festgelegten Zielen erstellt und legt für jede Fläche im Gemeindegebiet fest, ob diese als Verkehrs-,Bauland- oder Grünlandfläche vorgesehen ist. 

 

Unsere Aufgabe als Planungsbüro besteht darin, Gemeinden bei diesem Prozess zu unterstützen und zu beraten. Wir erstellen sämtliche Unterlagen, die für das Verfahren benötigt werden, und sehen uns als Vermittlerinnen zwischen Gemeinde, Bürgerinnen und Aufsichtsbehörden.